Pfarrgemeinderäte
Aufgaben
1. Der Pfarrgemeinderat soll das Leben der Pfarrgemeinde mitgestalten und mittragen. Er soll alle Kräfte der Gemeinde zur Wahrnehmung ihrer gemeinsamen Verantwortung zusammenführen.
2. Der Pfarrgemeinderat dient der Erfüllung der Sendung der Pfarrgemeinde: Verkündigung, Heiligung, Caritas.
3. Die Aufgabe des Pfarrgemeinderates besteht vor allem darin, den Pfarrer in seinem Amt zu unterstützen sowie alle die Pfarrgemeinde betreffenden Fragen zusammen mit ihm zu erforschen, zu beraten, gemeinsam mit ihm zu beschließen und für deren Durchführung Sorge zu tragen, falls kein anderer Träger zuständig oder zu finden ist.
4. Die Sitzungen des Pfarrgemeinderates sind öffentlich, soweit nicht Fragen zur Person beraten werden oder der Pfarrgemeinderat die Beratung in nicht öffentlicher Sitzung beschließt