Jeder Mensch, egal welchen Alters, kann von jetzt auf gleich in die Situation kommen, wegen Krankheit oder Unfall sich nicht mehr um die eigenen Belange kümmern zu können und für sich zu handeln. Doch was geschieht dann? Wie kann ich sicherstellen, dass meine Belange in meinem Sinne geregelt werden und meine Wünsche berücksichtigt und umgesetzt werden?
Mit einer Vorsorgevollmacht, Betreuungs- oder Patient*innenverfügung können wir dieses sicherstellen. Hierüber informieren uns Frau Balke (SKM) und Frau Vedder (Diakonie); als rechtliche Betreuerinnen Fachfrauen in diesem Thema.
Wann? Di., 20.02.2024, 18.30 – 20.00 Uhr
Wo? Im Cap 27
Anmeldung bitte bis 19.02.2024 unter Tel.: 02941 28881-20